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§ 9 EStGZur Höhe der Abziehbarkeit von Fahrtkosten eines Leiharbeitnehmers

Abo-Inhalt14.07.20251175 Min. Lesedauer

Für die Frage, ob eine Zuordnung für die Dauer des Dienstverhältnisses erfolgt, ist auf das einheitliche befristete Beschäftigungsverhältnis (wiederholt verlängertes Beschäftigungsverhältnis) und nicht lediglich auf den Zeitraum der Verlängerung abzustellen. Bei einem einheitlichen befristeten Beschäftigungsverhältnis liegt daher keine dauerhafte Zuordnung i. S. d. § 9 Abs. 4 Satz 3 2. Alt. EStG vor, wenn der Einsatz des Arbeitnehmers bei dem Entleiher in wiederholten, aber befristeten Einsätzen besteht.

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AUSGABE: AStW 8/2025, S. 571 · ID: 50477500

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