Apr. 2025
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Werberecht Kliniken dürfen neben Fotos auch keine Avatare für die „Vorher-Nachher-Werbung“ benutzen!
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Hinweis an Redaktion
| Neben der Abbildung von Fotos kann auch die Darstellung von Avataren in der Werbung von Kliniken rechtswidrig sein (Oberlandesgericht [OLG] Koblenz, Urteil vom 23.04.2024, Az. 9 U 1097/23). Mittels Verwendung von Avataren kann das Werbeverbot daher unterlaufen werden. Weisen Sie als Chefarzt Ihre Klinikleitung im Konfliktfall darauf hin. |
Klinik wird wegen Verwendung von Avataren auf Unterlassung verklagt
AUSGABE: CB 4/2025, S. 13 · ID: 50165445
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