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CBChefärzteBrief
Apr. 2025

PneumologieBronchoskopie: Wann ist die Nr. 1418 GOÄ separat abrechenbar?

26.02.20251 Min. Lesedauer

| Frage: „Können Sie uns mitteilen, ob die Nr. 1418 GOÄ im Rahmen einer Bronchoskopie nach Nr. 677 bzw. 678 GOÄ zusätzlich abgerechnet werden darf, wenn im Befund steht: z. B. Larynx o. b.?“ |

Antwort: Sofern die Leistung im Rahmen einer geplanten Bronchoskopie erfolgt, ist davon auszugehen, dass es sich im Rahmen der gebotenen Sorgfaltspflicht um einen methodisch notwendigen Einzelschritt im Rahmen der Bronchoskopie handelt.

Sofern jedoch eine eigenständige Indikation zur Durchführung der endoskopischen Untersuchung der Stimmbänder bestand, wäre Nr. 1418 berechnungsfähig. Der erhobene Befund „Larynx o. b“ ist jedoch kaum in Einklang mit der Nr. 1418 GOÄ zu bringen, da diese als Leistungsinhalt nur die Stimmbänder umfasst und nicht den Kehlkopf.

AUSGABE: CB 4/2025, S. 2 · ID: 50321837

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