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CBChefärzteBrief

KooperationenExterne Dienstleister dürfen keine Medizintouristen gegen Entgelt vermitteln

Abo-Inhalt10.03.20254 Min. LesedauerVon RA Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin

| Ein Vertrag zwischen einem externen Dienstleister und einer Klinik, wonach der Dienstleister der Klinik gegen Provision Patienten aus dem Ausland vermittelt, ist sittenwidrig und daher unwirksam (Landgericht [LG] Stuttgart, Urteil vom 22.11.2024, Az. 14 O 67/20). Das Urteil verbietet nicht den Medizintourismus an sich, macht Kliniken aber bei der Akquisition von Patienten aus dem Ausland neue Vorgaben. |

AUSGABE: CB 4/2025, S. 18 · ID: 50341193

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