Nov. 2025
Arzthaftung
Geburtsschäden: LG Göttingen spricht Rekord-Schmerzensgeld zu
06.10.2025
117 Min. Lesedauer
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BeistandspflichtEx-Ehepartner ist verpflichtet, an einer günstigen Anschlussfinanzierung für das Haus mitzuwirken
Abo-Inhalt06.10.202589 Min. LesedauerVon RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und FA Erbrecht, Düsseldorf
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entscheidung
OLG Frankfurt a. M.| Haben Ehegatten einvernehmlich die gemeinsame Ehewohnung durch Bankkredit finanziert, ist jeder Ehegatte auch nach der Scheidung verpflichtet, ein entlastendes Umschuldungsangebot der Bank mitzutragen. Die Mitwirkungspflichten, um die Kreditkosten zu mindern, ergeben sich aus den wechselseitigen Beistandspflichten §§ 242, 745 und 1353 BGB. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FK 11/2025, S. 186 · ID: 50442432
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