Arzthaftung
Geburtsschäden: LG Göttingen spricht Rekord-Schmerzensgeld zu
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Sorgfalt in eigenen AngelegenheitenSorgfaltsmaßstab darlegen: Eltern tragen Beweislast
| Eltern, die sich auf den subjektiven Sorgfaltsmaßstab des § 1664 Abs. 1, § 277 BGB berufen, müssen darlegen und beweisen, dass sie in eigenen Angelegenheiten eine geringere als die verkehrsübliche Sorgfalt walten lassen. Maßgeblich ist ihr generelles Verhalten innerhalb des relevanten Pflichtenkreises (OLG Hamm 27.12.24, 7 U 132/23, Hinweisbeschluss Abruf-Nr. 246424). |
Ein sechsjähriges Kind lief nach dem Aussteigen aus dem Auto seiner Mutter auf die Straße und kollidierte mit einem herannahenden Pkw, wodurch es sich schwer verletzte. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Fahrerin des kollidierenden Fahrzeugs klagte darauf festzustellen, dass die Mutter sowie weitere Beteiligte vollständig haften. Das LG sprach der Mutter eine Aufsichtspflichtverletzung nach § 823 Abs. 1, § 1664 BGB zu, lehnte jedoch eine Haftung nach § 18 StVG ab. Das Gericht hat der Klage unter Berücksichtigung eines wegen § 828 Abs. 1 BGB fehlenden Mitverschuldens des Kindes teilweise gegenüber der M durch Teilversäumnisurteil stattgegeben, die Klage aber im Übrigen im Wege des Teilendurteils abgewiesen.
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AUSGABE: FK 11/2025, S. 182 · ID: 50316275