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Nov. 2025

NamensrechtNeues Ehenamens- und Geburtsnamensrecht – das sind die Rechte der Kinder

Abo-Inhalt20.10.2025114 Min. LesedauerVon RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster

| Zum 1.5.25 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten (BGBl I 24, Nr. 185). Es gibt Ehegatten und Eltern mehr Freiheiten bei der Namenswahl, insbesondere ermöglicht es, echte Doppelnamen zu bilden, auch für Kinder. Der Beitrag zeigt, welche Rechte die Kinder bei der Namenswahl haben. |

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AUSGABE: FK 11/2025, S. 190 · ID: 50537951

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