Nov. 2025
Arzthaftung
Geburtsschäden: LG Göttingen spricht Rekord-Schmerzensgeld zu
06.10.2025
117 Min. Lesedauer
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Nov. 2025 abgeschlossen.
BetreuungsrechtGericht muss begründen, wenn es davon absieht, einen Verfahrenspfleger zu bestellen
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
entscheidung
BGH| Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist i. d. R. erforderlich, wenn über die Aufhebung einer gegen den Willen des Betroffenen bestehenden Betreuung entschieden werden soll. Davon kann nur abgesehen werden, wenn das Gericht nicht in wesentliche neue Tatsachenermittlungen einsteigt. In solchen Fällen muss das Gericht seine Entscheidung, keinen Verfahrenspfleger zu bestellen, begründen. |
Sachverhalt
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: FK 11/2025, S. 188 · ID: 50365290
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion