Nov. 2025
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Abo-Inhalt20.10.2025116 Min. Lesedauer
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wer schlägt, verliert! Das gilt im Leben generell, im Familienrecht jedoch im Besonderen.
Das OLG Bremen (10.07.25, 4 UF 38/25) hat der Beschwerde eines Kindsvaters V gegen den Entzug des Sorgerechts über seine 6, 9 und 12 Jahre alten Kinder nicht stattgegeben. Es sah es als erwiesen an, dass V jahrelange körperliche und seelische Gewalt, die die Kinder teilweise miterlebt hatten, ausgeübt hatte. Die Kindsmutter M war vor der Trennung bereits dreimal mit den Kindern in ein Frauenhaus geflohen. Derzeit lebt sie an einem vor V geheim gehaltenen Ort.
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AUSGABE: FK 11/2025, S. 2 · ID: 50553189
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