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GStBGestaltende Steuerberatung

UmwandlungssteuerrechtAusübung des Buchwertantrags im notariellen Umwandlungsbeschluss – BFH schafft Klarheit!

Abo-Inhalt 06.01.2025 6 Min. Lesedauer Von Prof. Dr. David Eberhardt, M. Sc., Lemgo

| Die Bedeutung des Antrags auf Buchwertansatz im Rahmen von Umwandlungen ist sehr hoch. Denn es geht regelmäßig darum, eine hohe Steuerbelastung durch die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden. In manchen Fällen soll jedoch auch gezielt eine Buchwertfortführung vermieden werden, um z. B. bestehende Verlustvorträge nutzen zu können. Verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit dem Buchwertantrag sind mit Unsicherheiten behaftet (vgl. Eberhardt, GStB 24, 329). Aktuell hat der BFH nun aber für Klarheit gesorgt bei der Frage, ob ein wirksamer Buchwertantrag bereits im notariellen Umwandlungsbeschluss gestellt werden kann (BFH 10.7.24, IV R 8/22). |

(Vereinfachter) Sachverhalt

Ausgabe: 01/2025, S. 18 · ID: 50262034

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