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Elternzeit kann böse Folgen habenArbeitslosengeld nach der Elternzeit - BSG bestätigt Praxis der Bundesagentur für Arbeit
Eltern, die nach Rückkehr aus einer längeren Elternzeit arbeitslos werden, erhalten oft weniger Arbeitslosengeld als erwartet. Grund dafür ist, dass das Arbeitslosengeld nicht nach dem vorherigen tatsächlichen, sondern nach einem fiktiven Arbeitslohn berechnet wird. Das BSG hat diese Berechnungsweise der Bundesagentur für Arbeit jetzt leider abgesegnet (Urteil vom 29.5.2008, Az: B 11a AL 23/07; Abruf-Nr. 082002082002).
Eltern, die nach Rückkehr aus einer längeren Elternzeit arbeitslos werden, erhalten oft weniger Arbeitslosengeld als erwartet. Grund dafür ist, dass das Arbeitslosengeld nicht nach dem vorherigen tatsächlichen, sondern nach einem fiktiven Arbeitslohn berechnet wird. Das BSG hat diese Berechnungsweise der Bundesagentur für Arbeit jetzt leider abgesegnet (Urteil vom 29.5.2008, Az: B 11a AL 23/07; Abruf-Nr. 082002082002).
AUSGABE: LGP 7/2008, S. 124 · ID: 120357