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Mitwirkungspflichten des ArbeitgebersKrankenkassenwahl für neue Auszubildende
Viele Jugendliche beginnen in den nächsten Wochen eine Berufsausbildung. Mit Beginn der Ausbildung wird der Auszubildende selbst versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine eventuell bis dahin bei einer Krankenkasse über einen Elternteil bestehende Familienversicherung endet automatisch.
Viele Jugendliche beginnen in den nächsten Wochen eine Berufsausbildung. Mit Beginn der Ausbildung wird der Auszubildende selbst versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine eventuell bis dahin bei einer Krankenkasse über einen Elternteil bestehende Familienversicherung endet automatisch.
AUSGABE: LGP 7/2008, S. 123 · ID: 120356