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Juli 2008

ArbeitsrechtRückforderung zu viel gezahlter vermögenswirksamer Leistungen

Abo-Inhalt07.07.20081 Min. Lesedauer

Will ein Arbeitgeber über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus irrtümlich gewährte vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitnehmer zurückfordern, muss er vor dem Arbeitsgericht klagen.

Will ein Arbeitgeber über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus irrtümlich gewährte vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitnehmer zurückfordern, muss er vor dem Arbeitsgericht klagen. Begründung des LAG Köln: Der Rückzahlungsanspruch steht rechtlich und wirtschaftlich unmittelbar im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. (Beschluss vom 7.2.2008, Az: 7 Ta 354/07)(Abruf-Nr. 081699081699)

AUSGABE: LGP 7/2008, S. 113 · ID: 120350

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