Juli 2008
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UrlaubRückstellung für nicht genommenen Urlaub
Abo-Inhalt07.07.20083 Min. Lesedauer
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Für die Ermittlung der Höhe einer Urlaubsrückstellung muss der Arbeitgeber das Jahresgehalt der Arbeitnehmer durch die Zahl der regulären Arbeitstage dividieren - ohne Berücksichtigung von Urlaubstagen des Folgejahrs.
Für die Ermittlung der Höhe einer Urlaubsrückstellung muss der Arbeitgeber das Jahresgehalt der Arbeitnehmer durch die Zahl der regulären Arbeitstage dividieren - ohne Berücksichtigung von Urlaubstagen des Folgejahrs. Damit hält der BFH an seiner von Experten kritisierten Rechtsprechung fest und erteilt der vom Institut der Wirtschaftsprüfer vorgeschlagenen Berechnungsformel, die eine höhere Rückstellung zur Folge hätte, eine Absage.
AUSGABE: LGP 7/2008, S. 113 · ID: 120352
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