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Juli 2008

SonderzuwendungenGleichheitsgrundsatz bei Sonderzahlungen

Abo-Inhalt07.07.20083 Min. Lesedauer

Bietet ein Arbeitgeber nur solchen Arbeitnehmern eine vertragliche Sonder­zahlung (im Urteilsfall Weihnachtsgeld) an, die zuvor einer Entgelt­reduzierung und Arbeitszeitverlängerung zugestimmt hatten, verletzt er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das BAG.

Bietet ein Arbeitgeber nur solchen Arbeitnehmern eine vertragliche Sonder­zahlung (im Urteilsfall Weihnachtsgeld) an, die zuvor einer Entgelt­reduzierung und Arbeitszeitverlängerung zugestimmt hatten, verletzt er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das BAG.

AUSGABE: LGP 7/2008, S. 112 · ID: 120348

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