Juli 2008
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SonderzuwendungenGleichheitsgrundsatz bei Sonderzahlungen
Abo-Inhalt07.07.20083 Min. Lesedauer
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Bietet ein Arbeitgeber nur solchen Arbeitnehmern eine vertragliche Sonderzahlung (im Urteilsfall Weihnachtsgeld) an, die zuvor einer Entgeltreduzierung und Arbeitszeitverlängerung zugestimmt hatten, verletzt er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das BAG.
Bietet ein Arbeitgeber nur solchen Arbeitnehmern eine vertragliche Sonderzahlung (im Urteilsfall Weihnachtsgeld) an, die zuvor einer Entgeltreduzierung und Arbeitszeitverlängerung zugestimmt hatten, verletzt er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das BAG.
AUSGABE: LGP 7/2008, S. 112 · ID: 120348
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