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Juli 2008

UrlaubKein Urlaubsverfall bei zweiter Elternzeit

Abo-Inhalt07.07.20083 Min. Lesedauer

Arbeitnehmer können Urlaub aus dem Jahr des Antritts der Elternzeit in das laufende oder das nächste Jahr übertragen, in dem die erste oder eine sich nahtlos anschließende weitere Elternzeit endet.

Arbeitnehmer können Urlaub aus dem Jahr des Antritts der Elternzeit in das laufende oder das nächste Jahr übertragen, in dem die erste oder eine sich nahtlos anschließende weitere Elternzeit endet. Der Urlaubsanspruch kann somit künftig durch mehrere Elternzeiten „mitgenommen“ werden. Mit dieser Entscheidung ändert das BAG seine bisherige Rechtsprechung.

AUSGABE: LGP 7/2008, S. 112 · ID: 120349

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