Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

LohnzuschlägePauschale Nachtzuschläge bei ausschließlicher Nachtarbeit

Abo-Inhalt07.07.20083 Min. Lesedauer

Arbeitet ein Arbeitnehmer ausschließlich nachts, können auch pauschal zum Grundlohn gezahlte Nachtarbeitszuschläge nach § 3b EStG steuerfrei sein.

Arbeitet ein Arbeitnehmer ausschließlich nachts, können auch pauschal zum Grundlohn gezahlte Nachtarbeitszuschläge nach § 3b EStG steuerfrei sein. Im Fall vor dem FG Münster ging es um eine Bäckerei. Die Bäcker­gesellen arbeiteten ausschließlich in den Nachtstunden. Sie erhielten einen Brutto­lohn und feste monatliche Zahlungen als Nachtzuschlag. Um die Nachtarbeit im Urteilsfall nachzuweisen, war aus Sicht des FG keine Einzelabrechnung erforderlich; denn abzüglich der Fehltage (= kein steuerfreier Nachtzuschlag möglich) hätten die Bäckergesellen über das Jahr gesehen weit höhere Zuschläge steuerfrei erhalten können, als ihnen tatsächlich vom Arbeitgeber gezahlt wurden.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: LGP 7/2008, S. 109 · ID: 120340

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2008

Bildrechte