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ArbG Marburg widerspricht Geringfügigkeitsrichtlinien400-Euro-Grenze gilt auch bei Beginn oder Ende der Beschäftigung während des Monats
Endet das Arbeitsverhältnis eines geringfügig beschäftigten Arbeitnehmers (Minijob) nicht exakt zum Monatsende, sondern zu einem früheren Zeitpunkt im Monat, ist das in diesem Monat erzielte Entgelt nicht auf eine fiktive Monatsvergütung hochzurechnen. Das hat das ArbG Marburg gegen den Wortlaut der Geringfügigkeitsrichtlinien entschieden.
Endet das Arbeitsverhältnis eines geringfügig beschäftigten Arbeitnehmers (Minijob) nicht exakt zum Monatsende, sondern zu einem früheren Zeitpunkt im Monat, ist das in diesem Monat erzielte Entgelt nicht auf eine fiktive Monatsvergütung hochzurechnen. Das hat das ArbG Marburg gegen den Wortlaut der Geringfügigkeitsrichtlinien entschieden.
AUSGABE: LGP 10/2008, S. 177 · ID: 121981