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Okt. 2008

Schwierige AbgrenzungsfragenBewirtung durch Arbeitnehmer - Diese Auf­wendungen sind als Werbungskosten abziehbar

Abo-Inhalt06.10.200833 Min. Lesedauer

Unternehmer können angemessene Bewirtungskosten als Betriebsaus­gaben abziehen. Doch auch bei Arbeitnehmern kann eine Bewirtung den Umgang mit Kunden oder das Miteinander mit Kollegen und Mitarbeitern erleichtern. Und weil der Arbeitgeber diese Kosten nicht immer übernimmt, stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage, ob und wenn ja wie sie ihre Bewirtungsaufwendungen steuermindernd gelten machen können.

Unternehmer können angemessene Bewirtungskosten als Betriebsaus­gaben abziehen. Doch auch bei Arbeitnehmern kann eine Bewirtung den Umgang mit Kunden oder das Miteinander mit Kollegen und Mitarbeitern erleichtern. Und weil der Arbeitgeber diese Kosten nicht immer übernimmt, stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage, ob und wenn ja wie sie ihre Bewirtungsaufwendungen steuermindernd gelten machen können.

AUSGABE: LGP 10/2008, S. 171 · ID: 121980

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