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Schwierige AbgrenzungsfragenBewirtung durch Arbeitnehmer - Diese Aufwendungen sind als Werbungskosten abziehbar
Unternehmer können angemessene Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abziehen. Doch auch bei Arbeitnehmern kann eine Bewirtung den Umgang mit Kunden oder das Miteinander mit Kollegen und Mitarbeitern erleichtern. Und weil der Arbeitgeber diese Kosten nicht immer übernimmt, stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage, ob und wenn ja wie sie ihre Bewirtungsaufwendungen steuermindernd gelten machen können.
Unternehmer können angemessene Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abziehen. Doch auch bei Arbeitnehmern kann eine Bewirtung den Umgang mit Kunden oder das Miteinander mit Kollegen und Mitarbeitern erleichtern. Und weil der Arbeitgeber diese Kosten nicht immer übernimmt, stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage, ob und wenn ja wie sie ihre Bewirtungsaufwendungen steuermindernd gelten machen können.
AUSGABE: LGP 10/2008, S. 171 · ID: 121980