Sozialversicherungspflicht
Fahrzeugüberführung als selbstständige Tätigkeit
Sozialversicherung
Beitragsschätzung bei fehlenden Angaben des Arbeitgebers
Lohnfortzahlung
Arbeitsunfähigkeit infolge einer Unfruchtbarkeitsbehandlung
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Okt. 2009 abgeschlossen.
BFH entscheidet erneut zur regelmäßigen ArbeitsstätteAuch langfristig aufgesuchte Einrichtung eines Kunden ist keine regelmäßige Arbeitsstätte
Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer langfristig bei dem Kunden eingesetzt wird bzw. für längere Zeit ausschließlich am Betriebssitz des Kunden für seinen Arbeitgeber tätig ist. Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und der Finanzverwaltung eine Absage erteilt.
Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer langfristig bei dem Kunden eingesetzt wird bzw. für längere Zeit ausschließlich am Betriebssitz des Kunden für seinen Arbeitgeber tätig ist. Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und der Finanzverwaltung eine Absage erteilt.
Login
AUSGABE: LGP 10/2009, S. 177 · ID: 130667