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Okt. 2009

LeseranfrageSozialversicherungsrechtliche und steuerliche Folgen der Abfindung von Pensionszusagen

Abo-Inhalt08.10.20098 Min. Lesedauer von RA Franz Erich Kollroß, BVUK Rechtsberatungs-AG, Würzburg

Aufgrund zunehmender wirtschaftlicher Schwierigkeiten, entschließen sich immer mehr Arbeitgeber Pensionszusagen zu kündigen und entsprechend abzufinden. Dabei stellt sich die Frage, wie die Abfindung steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen ist?

Ein Leser fragt: „Wir haben im Jahr 1993 einem Teil unserer Mitarbeiter Pensionszusagen gewährt. Die Finanzierung erfolgte vollständig durch den Arbeitgeber (Autohaus). Entgeltumwandlungen bzw. Eigenanteile der Mitarbeiter wurden nicht vereinbart. Aufgrund zunehmender wirtschaftlicher Schwierigkeiten hat sich die Geschäftsführung mit Zustimmung der Mitarbeiter entschlossen, diese Zusagen zu kündigen. Im Rahmen der Kündigung der Zusagen erhält jeder Mitarbeiter eine Abfindung. Wie ist die Abfindung steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen?“

AUSGABE: LGP 10/2009, S. 179 · ID: 130669

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