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Okt. 2009

Elterngeld Streikunterstützung wird beim Elterngeld nicht berücksichtigt

LeseprobeAbo-Inhalt08.10.20091 Min. Lesedauer

Eine Streikunterstützung ist bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Arbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen.

Eine Streikunterstützung ist bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Arbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen. Nach Ansicht des SG München soll das Elterngeld die Einbuße an Erwerbseinkommen ausgleichen. Es diene nicht dazu, den durch Zuflüsse aus verschiedenen Quellen erreichten Lebensstandard der Eltern aufrechtzuerhalten. (rechts­kräftiges Urteil vom 15.1.2009, Az: S 30 EG 59/08)(Abruf-Nr. 091400091400)

AUSGABE: LGP 10/2009, S. 166 · ID: 130664

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