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Weniger LohnsteuerBerücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2010

Abo-Inhalt08.10.200937 Min. Lesedauer von Diplom-Finanzwirt Martin Hilbertz, Neuwied

Ab 2010 können Arbeitnehmer die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung in einem größeren Umfang als bisher steuermindernd geltend machen. Damit die Arbeitnehmer bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren davon profitieren, wird auch die Vorsorgepauschale ab 2010 angepasst.

Ab 2010 können Arbeitnehmer die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung in einem größeren Umfang als bisher steuermindernd geltend machen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung; Abruf-Nr. 092204092204). Damit die Arbeitnehmer bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren davon profitieren, wird auch die Vorsorgepauschale ab 2010 angepasst.

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AUSGABE: LGP 10/2009, S. 170 · ID: 130666

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