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Apr. 2010

ArbeitsrechtArbeitnehmer dürfen über ihr Gehalt sprechen

Abo-Inhalt09.04.20102 Min. Lesedauer

Arbeitnehmer können nicht verpflichtet werden, intern über ihr Gehalt zu schweigen.

Arbeitnehmer können nicht verpflichtet werden, intern über ihr Gehalt zu schweigen. Denn nur bei einem Austausch mit Kollegen können sie prüfen, ob der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz (insbesondere bei Sonderzuwendungen) beachtet hat. Das von Arbeitgebern oft vorgebrachte Argument, dass Gespräche über das Gehalt den Betriebsfrieden stören könnten, überzeugt aus Sicht des LAG Mecklenburg-Vorpommern nicht. Denn der Betriebsfrieden werde eher durch unausgewogene Gehaltsstrukturen gestört. (Urteil vom 21.10.2009, Az: 2 Sa 183/09)(Abruf-Nr. 100576100576)

AUSGABE: LGP 4/2010, S. 59 · ID: 134883

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