Apr. 2010
Doppelte Haushaltsführung
Lediger Arbeitnehmer mit Zimmer bei seinen Eltern
09.04.2010
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Abfindung Teilzeit in der Elternzeit: Abfindungshöhe bei Kündigung
Abo-Inhalt09.04.20102 Min. Lesedauer
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Die Abfindung für einen in Vollzeit angestellten Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Elternzeit teilzeitbeschäftigt ist und während der Elternzeit fristlos entlassen wird, ist auf Grundlage seines Vollzeitgehalts zu berechnen.
Die Abfindung für einen in Vollzeit angestellten Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Elternzeit teilzeitbeschäftigt ist und während der Elternzeit fristlos entlassen wird, ist auf Grundlage seines Vollzeitgehalts zu berechnen. Das hat der EuGH entschieden. Begründung: Vor der Elternzeit erworbene Ansprüche müssen bis zum Ende der elternzeitbedingten Teilzeitbeschäftigung bestehen bleiben.
AUSGABE: LGP 4/2010, S. 58 · ID: 134881
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