Apr. 2010
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UrlaubSo wird der Mindesturlaub für Teilzeitkräfte berechnet
Abo-Inhalt09.04.20102 Min. Lesedauer
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Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Somit ist auch der Samstag ein Arbeitstag. Deshalb beträgt der Mindesturlaub bei einer Vollzeitbeschäftigung in einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage (= 24 : 6 x 5) und somit vier Wochen. Für Teilzeitbeschäftigte mit einer Arbeitszeit von weniger als fünf Tagen in der Woche ist der Mindesturlaub wie folgt zu kürzen:
- 16 Tage bei einer Vier-Tage-Woche (= 24 : 6 x 4)
- 12 Tage bei einer Drei-Tage-Woche (= 24 : 6 x 3)
- 8 Tage bei einer Zwei-Tage-Woche (= 24 : 6 x 2)
- 4 Tage bei einer Ein-Tage-Woche (= 24 : 6 x 1)
AUSGABE: LGP 4/2010, S. 59 · ID: 134882
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