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Überraschendes FG-UrteilFinanzamt darf bei Außendienstmitarbeiter Privatnutzung nicht einfach unterstellen
Bei einem Außendienstmitarbeiter, der über einen Dienstwagen verfügt und für seine fünfköpfige Familie zusätzlich ein großes Familienfahrzeug besitzt, darf das Finanzamt nicht einfach eine Privatnutzung des Dienstwagens unterstellen. Das hat das FG Niedersachsen entschieden. Das Urteil liefert dabei detaillierte Argumente, die gegen eine Privatnutzung vorgebracht werden können.
Bei einem Außendienstmitarbeiter, der über einen Dienstwagen verfügt und für seine fünfköpfige Familie zusätzlich ein großes Familienfahrzeug besitzt, darf das Finanzamt nicht einfach eine Privatnutzung des Dienstwagens unterstellen. Das hat das FG Niedersachsen entschieden. Das Urteil liefert dabei detaillierte Argumente, die gegen eine Privatnutzung vorgebracht werden können.
AUSGABE: LGP 4/2010, S. 64 · ID: 134886