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LGPLöhne und Gehälter professionell

Betriebliche AltersversorgungErneut vor Gericht: Die Fünftel-Regelung bei der Besteuerung von Einmalzahlungen

Abo-Inhalt 06.12.2023 4 Min. Lesedauer Von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

| In den letzten Jahren verlangten (ehemalige) Arbeitnehmer mit einer nach § 3 Nr. 63 EStG geförderten bAV in den Durchführungswegen Direktversicherung oder Pensionskasse immer wieder die Anwendung der Fünftel-Regelung. Die Finanzämter ließen die Fünftel-Regelung aber nicht zu. Und so war die Besteuerung immer wieder Gegenstand von finanzgerichtlichen Verfahren. So auch wieder jüngst vor dem FG Münster. LGP stellt Ihnen die Entscheidung vor. |

Ausgabe: 03/2024, S. 61 · ID: 49827197

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