PBPPlanungsbüro professionell
Aktuell geöffnet
Ende der Ausgabe
Bauen im BestandBei der Schnittstelle zwischen Lph 5 und Lph 8 muss auch der Bauherr rechtzeitig mitwirken
Abo-Inhalt 26.08.2024 6 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Beim Bauen im Bestand stellt sich – gerade wenn die Lph 5 und Lph 8 getrennt beauftragt sind – oft die Frage, was die Bauüberwachung an Grundlagen aus der Ausführungsplanung in Bezug auf den umzubauenden Bestand alles erwarten darf. Wer trägt die Verantwortung dafür, wenn z. B. Bauteilöffnungen für Überraschungen und Nachträge von ausführenden Firmen sorgen. Das LG Karlsruhe hat in einem solchen Fall jetzt Klartext gesprochen und dabei auch die sachgerechte Mitwirkungspflicht des Bauherrn hervorgehoben. |
Ausgabe: 9/2024, S. 20 · ID: 50130800
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...