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HaftungWärmedämmarbeiten nur stichprobenhaft geprüft: Objektüberwachung ist mangelhaft

26.08.2024 1 Min. Lesedauer

| Stichprobenartige Prüfungen von Wärmedämmarbeiten reichen nicht aus, um eine mangelfreie Objektüberwachung zu gewährleisten. Doch selbst wer Stichproben vornimmt, muss merken, wenn nur acht cm PUR-Dämmung statt der vertraglich geschuldeten neun cm eingebaut werden. Das hat das OLG Oldenburg einem Architekten ins Stammbuch geschrieben und ihn für den Austausch der Dämmung haftbar gemacht. |

PBP zitiert aus dem Urteil: „Umfang und Intensität der geschuldeten Überwachung hängen von den Anforderungen der Baumaßnahme sowie den konkreten Umständen ab. Einfache Arbeiten bedürfen keiner Überwachung. Demgegenüber unterliegt die Überwachung von Wärmedämmarbeiten höheren Anforderungen“ (OLG Oldenburg, Urteil vom 08.11.2022, Az. 2 U 10/22, Abruf-Nr. 243330, rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 10.04.2024, Az. VII ZR 226/22).

Ausgabe: 08/2024, S. 1 · ID: 50136847

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