Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage
Sept. 2024

HonorarrechtGebäude mit sieben Wohnungen kann Verbrauchervertrag sein und Widerrufsrecht auslösen

Abo-Inhalt13.08.2024819 Min. Lesedauer

| Wenn Sie für „Verbraucher“ Planungsleistungen erbringen, sollten Sie diese unbedingt auf ihr Widerrufsrecht hinweisen. Sonst droht deren überraschender Rücktritt und der Verlust jeglichen Honoraranspruchs. Betroffen sind u. a. „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“ nach § 312b BGB. In einem Fall vor dem OLG Karlsruhe hatte ein Architekt bei einem Gebäudekomplex mit sieben Wohnungen den Bauherrn nicht auf dieses Widerrufsrecht hingewiesen und stand nach dessen Rücktritt ohne Honorar da. Er verlor sage und schreibe 180.000 Euro. Steuern Sie gegen. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PBP 9/2024, S. 23 · ID: 50125012

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte