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HonorarrechtGebäude mit sieben Wohnungen kann Verbrauchervertrag sein und Widerrufsrecht auslösen

Abo-Inhalt 13.08.2024 6 Min. Lesedauer

| Wenn Sie für „Verbraucher“ Planungsleistungen erbringen, sollten Sie diese unbedingt auf ihr Widerrufsrecht hinweisen. Sonst droht deren überraschender Rücktritt und der Verlust jeglichen Honoraranspruchs. Betroffen sind u. a. „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“ nach § 312b BGB. In einem Fall vor dem OLG Karlsruhe hatte ein Architekt bei einem Gebäudekomplex mit sieben Wohnungen den Bauherrn nicht auf dieses Widerrufsrecht hingewiesen und stand nach dessen Rücktritt ohne Honorar da. Er verlor sage und schreibe 180.000 Euro. Steuern Sie gegen. |

Ausgabe: 08/2024, S. 23 · ID: 50125012

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