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PersonalmanagementFehlzeiten auf Höchststand: Kann man „robusten Mitarbeitern“ Anwesenheitsprämien ausloben?

Abo-Inhalt 28.08.2024 5 Min. Lesedauer Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Jörg Steinheimer und Rechtsanwältin Saskia Koçak, LIEB.Rechtsanwälte, Nürnberg

| „Chef, ich bin heute krank!“ Mit dieser Schlagzeile hat die ZEIT vom 08.08. aufgemacht und in dem Beitrag auf historische Höchststände bei Fehlzeiten und Krankenständen hingewiesen. Auch Architektur- und Ingenieurbüros sind davon betroffen. Büroinhaber stellen sich deshalb die Frage, ob sie Anwesenheitsprämien für „robuste Mitarbeiter“ ausloben können und wie sie das rechtssicher umsetzen. |

Ausgabe: 08/2024, S. 30 · ID: 50129497

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