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PersonalmanagementFehlzeiten auf Höchststand: Kann man „robusten Mitarbeitern“ Anwesenheitsprämien ausloben?
Abo-Inhalt28.08.20245 Min. LesedauerVon Fachanwalt für Arbeitsrecht Jörg Steinheimer und Rechtsanwältin Saskia Koçak, LIEB.Rechtsanwälte, Nürnberg
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| „Chef, ich bin heute krank!“ Mit dieser Schlagzeile hat die ZEIT vom 08.08. aufgemacht und in dem Beitrag auf historische Höchststände bei Fehlzeiten und Krankenständen hingewiesen. Auch Architektur- und Ingenieurbüros sind davon betroffen. Büroinhaber stellen sich deshalb die Frage, ob sie Anwesenheitsprämien für „robuste Mitarbeiter“ ausloben können und wie sie das rechtssicher umsetzen. |
AUSGABE: PBP 9/2024, S. 30 · ID: 50129497
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