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UmsatzsteuerScheinrechnungsschreiber ist umsatzsteuerpflichtig – nur welcher und wie?

Abo-Inhalt27.01.20256 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

| Werden entgeltlich Schein- bzw. Abdeckrechnungen über nicht erbrachte Bauleistungen eines nicht leistenden (Schein-)Subunternehmers erstellt, die nur dazu dienen, buchhalterisch den Barlohn von Schwarzarbeitern beim Rechnungskunden abzudecken, liegt eine der Mehrwertsteuer unterliegende einheitliche sonstige Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vor. Das hat das FG Hessen entschieden. |

Sachverhalt

AUSGABE: PStR 3/2025, S. 59 · ID: 50274524

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