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AnerkenntnisurteilSo verdienen Sie die Einigungsgebühr ohne Probleme

Abo-Inhalt22.10.20242928 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Vor einem Anerkenntnis in laufenden Klageverfahren treffen die Parteien häufig außergerichtliche Absprachen. In der Folge ergeht ein Anerkenntnisurteil. Bei der anschließenden Kostenfestsetzung steht oft die Frage im Raum, ob eine Einigungsgebühr geltend gemacht werden kann. Dieser Beitrag erläutert, worauf Sie dabei achten können. |

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AUSGABE: RVGprof 11/2024, S. 193 · ID: 50195207

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