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PKH/VKHPKH kann auch schon vor Beiordnung bewilligt werden

25.10.2024 1 Min. Lesedauer Von (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

| Ein Rechtsuchender hat Anspruch auf PKH, selbst wenn er noch keinen Anwalt hat. Abgesehen von den zu erfüllenden PKH-Voraussetzungen findet ein Antragsteller auch leichter einen Anwalt, wenn er eine Kostenzusage in der Tasche hat (OLG Köln 20.8.24, 5 W 44/24, Abruf-Nr. 244239). |

Sowohl die PKH-Bewilligung als auch die anwaltliche Beiordnung erfolgen zwar oft zeitgleich in demselben Beschluss. Zwingend ist dies aber nicht. Die Beiordnung kann auch nachträglich geschehen, und zwar rückwirkend bis zum Zeitpunkt der PKH-Bewilligung. Entscheidend ist allein (die hier vorliegende) Erfolgsaussicht sowie die mangelnde wirtschaftliche Kraft, die Kosten eines Rechtsstreits selbst zu tragen. Zudem fördert eine bewilligte PKH die Chancen des Antragstellers, einen Anwalt zu finden, da dieser nun – anders als zuvor – mit einer gesicherten Vergütung rechnen kann.

Weiterführende Hinweise

Ausgabe: 10/2024, S. 183 · ID: 50189045

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