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AngelegenheitsbegriffBei Verfahrensunterbrechung durch Insolvenz bleibt die Angelegenheit dieselbe
Abo-Inhalt02.11.20242 Min. LesedauerVon (eingesandt von RA Oliver Grübbel, Wildeshausen; mitgeteilt von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz)
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LG Mönchengladbach
| Mit der stetig wachsenden Zahl der Insolvenzen geht das Problem einher, ob ein nach § 240 ZPO unterbrochenes gerichtliches Verfahren nach dem Ende der Unterbrechung nach mehr als zwei Kalenderjahren zu neuen Vergütungsansprüchen führt. Das LG Mönchengladbach verneint dies. |
Relevanz für die Praxis
AUSGABE: RVGprof 11/2024, S. 191 · ID: 50195202
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