19.02.2025
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ReisekostenWann Sie mit dem Flugzeug zu Gericht reisen dürfen
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| Ein Gericht muss bei geltend gemachten Flugkosten berücksichtigen, dass der Anwalt ggf. Hotelkosten und Abwesenheitsgeld spart (LAG Bremen 18.12.24, 1 Ta 44/24, Abruf-Nr. 245701). |
Die Anwältin buchte für einen Gerichtstermin um 11.30 Uhr einen Flug um 7.30 Uhr. Mit dem Zug hätte sie um 5.14 Uhr abreisen müssen (Ankunft um 10.45 Uhr). Notwendige Reisen müssen aber nicht zur Nachtzeit (21 bis 6 Uhr) angetreten werden (§ 758 Abs. 4 ZPO analog). Wegen üblicher Bahnverspätungen sind 45 Minuten zwischen Ankunft und Termin zu knapp. Sie hätte also am Vortag fahren müssen. Durch den Flug sparte sie Zeit und die Übernachtung.
AUSGABE: RVGprof 3/2025, S. 38 · ID: 50287371
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