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VerfahrensgebührVerfahrensgebühr wird nach Rücknahme der Revision der Staatsanwaltschaft zu Unrecht versagt

Abo-Inhalt18.09.202589 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Revision vor der Begründung zurückgenommen. Das OLG Nürnberg hat bestätigt, dass dem Verteidiger dann keine Verfahrensgebühr zusteht. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: RVGprof 10/2025, S. 172 · ID: 50488771

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