Kostenverteilung„Baumbach’sche Kostenformel“ in Anerkenntnisurteil nach Klagerücknahme und Anerkenntnis
| In der Praxis steht oftmals die Frage im Mittelpunkt, wie Verfahrenskosten gerecht verteilt werden können, wenn ein Kläger die Klage gegen einen Gesamtschuldner zurücknimmt und der andere Gesamtschuldner die Klage anerkennt. Eine Entscheidung des OLG Hamm zeigt, dass dabei eine Kostenverteilung nicht nach dem Grundsatz der Gesamtschuldnerschaft zu erfolgen hat, sondern anteilig nach Kopfteilen, basierend auf einem fiktiven Streitwert. |
Ausgangsfall (OLG Hamm 13.12.24, I-8 W 35/24, Abruf-Nr. 250009) |
Der Kläger hatte zwei Beklagte als Gesamtschuldner in einem Mahnverfahren auf Zahlung in Anspruch genommen. Nach Widerspruch der Beklagten wurde das Verfahren an das Prozessgericht abgegeben. Während des Verfahrens nahm der Kläger die Klage gegen einen der Beklagten zurück, während der andere Beklagte die Klage anerkannte. Die Rechtshängigkeit gegenüber dem zurückgenommenen Beklagten entfiel daraufhin rückwirkend. Die Klage blieb jedoch anhängig. Die Kostenentscheidung erfolgte nach der sog. „Baumbach’schen Kostenformel“. Dabei wurden die Kosten anteilig nach Kopfteilen verteilt. Der Kläger legte gegen die Kostenentscheidung erfolglos Beschwerde ein. |
1. Die Bedeutung der „Baumbach’schen Kostenformel“
Die „Baumbach’sche Kostenformel“ wird angewendet, wenn mehrere Parteien beteiligt sind und unterschiedliche Verfahrensausgänge vorliegen. Sie dient dazu, die Kosten anteilig und gerecht zu verteilen. Die wesentlichen Aspekte der Anwendung sind dabei:
a) Grundlagen der Kostenverteilung
Die Kostenverteilung erfolgt nach den §§ 91 Abs. 1, 92 Abs. 1, 100 Abs. 1 und 4, 269 Abs. 3 S. 3 ZPO. Bei Gesamtschuldnern, die gemeinsam verklagt werden, ist dabei ein fiktiver Streitwert zu bilden, der die (Gesamt-)Summe der Prozessrechtsverhältnisse umfasst. Die jeweiligen Unterliegensquoten werden sodann daran gemessen.
b) Anwendung bei Gesamtschuldnern
Wenn ein Gesamtschuldner die Klage anerkennt und die Klage gegen den anderen Gesamtschuldner zurückgenommen wird, erfolgt die Kostenverteilung anteilig nach Kopfteilen.
Beachten Sie | Hierbei wird unterstellt, dass die Beklagten durch jeweils eigene Anwälte vertreten sind, auch wenn dies in der Realität nicht der Fall ist. Dies dient der Berechnung der Kostenverteilung.
c) Fiktiver Streitwert
Der Streitwert wird aus der Summe der Gesamtansprüche gebildet, die gegen die Beklagten geltend gemacht wurden.
d) Bedeutung der Klagerücknahme und des Anerkenntnisses
Die Klagerücknahme führt dazu, dass die Rechtshängigkeit rückwirkend entfällt, während die Anhängigkeit bestehen bleibt. Dies beeinflusst die Kostenentscheidung.
Das prozessuale Anerkenntnis eines Beklagten führt dazu, dass dieser die Kosten für seinen Anteil selbst trägt. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten werden letztlich zwischen den Parteien entsprechend ihrer Unterliegensquoten aufgeteilt.
Beispiel 1: Gesamtschuldner und Klagerücknahme |
Zwei Beklagte (B1 und B2) werden als Gesamtschuldner auf Zahlung von 100.000 EUR verklagt. Der Kläger (K) nimmt die Klage gegen B2 zurück, während B1 die Klage anerkennt. Lösung: Die Kostenverteilung erfolgt folgendermaßen: Fiktiver Streitwert: 100.000 EUR (je 50.000 EUR pro Beklagtem). B1 trägt 50 % der Kosten, da er die Klage anerkannt hat. K trägt die restlichen 50 % der Kosten, da er die Klage gegen B2 zurückgenommen hat. Aufteilung 50:50 Ergebnis: Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten werden im Verhältnis 50:50 zwischen K und B1 aufgeteilt. |
Beispiel 2: Teilweises Obsiegen und Unterliegen |
Der Kläger (K) fordert gesamtschuldnerisch 200.000 EUR von zwei Beklagten (B1 und B2). Er obsiegt gegen B1 zu 60 % (120.000 EUR) und gegen B2 zu 40 % (80.000 EUR). Lösung: Die Kostenverteilung erfolgt folgendermaßen: Fiktiver Streitwert: 200.000 EUR. B1 trägt 60 % der Kosten, B2 trägt 40 %. K trägt die Kosten für den unterlegenen Teil (40 % bei B1 und 60 % bei B2). Ergebnis: Die Kosten werden anteilig nach den Obsiegens- und Unterliegensquoten verteilt. |
Beispiel 3: Anerkenntnisurteil und Klagerücknahme |
Der Kläger (K) fordert 150.000 EUR von zwei Beklagten (B1 und B2) als Gesamtschuldner. B1 erkennt die Klage an, während K die Klage gegen B2 zurücknimmt. Lösung: Die Kostenverteilung erfolgt nach Kopfteilen folgendermaßen: Fiktiver Streitwert: 150.000 EUR (je 75.000 EUR pro Beklagtem). B1 trägt 50 % der Kosten (Anerkenntnis). K trägt 50 % der Kosten (Klagerücknahme gegen B2). Ergebnis: Gerichts- und außergerichtliche Kosten werden im Verhältnis 50:50 zwischen K und B1 aufgeteilt. |
2. Das müssen Sie aus der Entscheidung mitnehmen
Die Baumbach’sche Kostenformel erfordert von Ihnen eine präzise und strategische Prozessführung sowie eine detaillierte Kostenanalyse. Die praktische Umsetzung dieser Formel stellt sicher, dass die Kostenverteilung gerecht erfolgt, erhöht jedoch die Komplexität der Mandatsbearbeitung. Die Anwendung der Baumbach’schen Kostenformel hat folgende Konsequenzen:
- Differenzierte Kostenverteilung: Die Kosten werden nicht pauschal auf die Parteien verteilt. Sie werden anteilig nach Kopfteilen oder Streitwerten berechnet. Dazu müssen die einzelnen Prozessrechtsverhältnisse und die jeweiligen Unterliegensquoten genau analysiert werden.
- Erhöhte Anforderungen an die Dokumentation: Sie müssen die Prozessstrategie und die Kostenrisiken Ihrer Mandanten detailliert dokumentieren, insbesondere bei Klagerücknahmen oder Anerkenntnissen.
- Komplexere Beratung: Die Mandantenberatung wird anspruchsvoller, da die Kostenverteilung von mehreren Faktoren abhängt, wie z. B. der Rechtshängigkeit und der prozessualen Entwicklung.
3. Handlungsempfehlungen
1. Frühzeitige Kostenanalyse
Vor Einleitung eines Verfahrens sollten Sie eine umfassende Kostenanalyse durchführen, um die potenziellen finanziellen Risiken für den Mandanten zu bewerten.
2. Strategische Klagerücknahme
Achten Sie bei der Klagerücknahme darauf, dass sie rechtzeitig erfolgt. So vermeiden Sie unnötige Kosten, z. B. Entstehen der Terminsgebühr. Dokumentieren Sie die Rücknahme und stimmen Sie sie mit der Gegenseite ab.
3. Präzise Prozessführung
Stellen Sie sicher, dass alle prozessualen Schritte, wie die Zustellung von Klageschriften oder die Einreichung von Schriftsätzen, korrekt und frist-gerecht erfolgen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Checkliste / Vorgehen bei mehreren Parteien auf der Gegenseite |
Vor Prozessbeginn:
Während des Prozesses:
Nach Prozessabschluss:
|
AUSGABE: RVGprof 10/2025, S. 182 · ID: 50526027