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WachstumschancengesetzVerlustvortrag: Für die Jahre 2024 bis 2027 gelten bessere Verrechnungsmöglichkeiten

Abo-Inhalt27.03.20242 Min. Lesedauer

| Verluste oberhalb von einer Mio. Euro lassen sich nur eingeschränkt mit künftigen Gewinnen verrechnen. Diese ertragsteuerliche Systematik erfreut sich bei Unternehmen keiner Beliebtheit. Da kommen gute Nachrichten gerade recht. Für vier Jahre hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz (WCG) die Mindestbesteuerung nämlich aufgeweicht. Erfahren Sie, was dadurch möglich ist. |

Wie der Verlustvortrag nach § 10d Abs. 2 EStG bisher funktionierte

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AUSGABE: SSP 4/2024, S. 22 · ID: 49974305

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