WachstumschancengesetzVersteuerung von E-Dienstwägen und E-Firmenwägen: BLP-Grenze steigt auf 70.000 Euro
| Die Elektromobilität fördert der Staat auch mithilfe steuerlicher Privilegien. Ein Privileg ist der Ansatz des geviertelten Bruttolistenpreises (BLP) für die Besteuerung der Privatnutzung von E-Dienstwagen oder E-Firmenwagen. Um den gestiegenen Neuwagenpreis gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber die BLP-Grenze von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Mit den Details macht Sie SSP vertraut. |
AUSGABE: SSP 4/2024, S. 11 · ID: 49976168