Jan. 2025
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MitbestimmungFragebogen bezüglich Verhalten unterliegt Mitbestimmung
Abo-Inhalt07.01.20251 Min. Lesedauer
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| Der Betriebsrat hat nach § 94 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der ArbG zur Aufklärung von Straftaten im Betrieb in einem standardisierten Fragebogen personenbezogene Fragen nach dem Verhalten des befragten ArbN stellt, die objektiv Rückschlüsse auf dessen Eignung zulassen. |
Zu diesem Ergebnis kam das LAG Hannover (1.10.24, 11 TaBV 19/24, Abruf-Nr. 245472). Es wurde beim BAG Rechtsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 ABR 33/24 eingelegt.
AUSGABE: AA 1/2025, S. 1 · ID: 50267573
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