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Elektronischer RechtsverkehrWer es fünfmal probiert, darf von gestörter Justiz-IT ausgehen
| Ein Anwalt bekommt mehrfach Fehlermeldungen, als er kurz vor Fristablauf einen Schriftsatz übermitteln will. Störungen bei dem Empfänger-Gericht waren nicht gemeldet. Allerdings konnte der Anwalt zur selben Zeit problemlos beA-Nachrichten an andere Gerichte senden. Das OLG Celle entschied: Eine Ersatzeinreichung war nicht notwendig (3.6.25, 14 U 226/24, Abruf-Nr. 249041). Anwälte sollten nicht davon ausgehen, dass das andere Gerichte auch immer so sehen. |
Der Anwalt hatte am Tag des Fristablaufs fünfmal versucht, eine Berufungsbegründung zu übermitteln, und zwar um 21:56 Uhr, 22:36 Uhr, 23:06 Uhr, 23:50 Uhr und 23:58 Uhr. Dabei erhielt er die Fehlermeldung: „Oberlandesgericht Celle (29221 Celle) F001 Die Nachricht konnte nicht … übermittelt werden Fehlerhaft“. Eine beA-Störung des EGVP-Servers des Gerichts war auf keinem der üblichen Portale verzeichnet. Erst einen Tag später wurde online auf https://portal.beasupport.de/verfuegbarkeit auf eine Störung hingewiesen.
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AUSGABE: AK 11/2025, S. 183 · ID: 50475711