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VerwaltungVergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer startet ab November 2024
| Ab November 2024 beginnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der Vergabe der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an Unternehmen und Selbstständige in Deutschland. Diese Identifikationsnummer wird automatisch zugeteilt und dient der eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftssubjekten im steuerlichen Meldeverfahren. Der Bundesrat hat am 27.9.24 der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung zugestimmt (BR-Drucks. 404/24). Durch die Verordnung soll die W-IdNr. nach § 139d AO als Merkmal der eindeutigen Identifizierung des wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren eingeführt werden. |
Die W-IdNr. ist eine Neuerung, die ab dem 1.11.24 für alle Unternehmen, Selbstständigen und juristischen Personen im Inland vergeben wird. Sie soll die bisher verwendeten steuerlichen Identifikationsmerkmale langfristig ersetzen. Die Zuteilung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und wird automatisch im Rahmen des laufenden Betriebsprozesses vorgenommen – Unternehmen müssen also keinen Antrag stellen. Sobald die Nummer zugeteilt ist, wird sie den betroffenen Wirtschaftssubjekten auf offiziellem Wege mitgeteilt. Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen. Ergänzt wird die W-IdNr. durch ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten (Beispiel: DE123456789-00001)
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