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AuszubildendeAngemessenheit der Ausbildungsvergütung bei BA-Zuschüssen

Abo-Inhalt05.12.20082 Min. Lesedauer

Wird ein Ausbildungsverhältnis durch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert oder mitfinanziert, ist eine Ausbildungsvergütung in Höhe der im SGB III vorgesehenen Leistungssätze noch angemessen, obwohl das Tarif­niveau um mehr als 20 Prozent unterschritten wird.

Wird ein Ausbildungsverhältnis durch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert oder mitfinanziert, ist eine Ausbildungsvergütung in Höhe der im SGB III vorgesehenen Leistungssätze noch angemessen, obwohl das Tarif­niveau um mehr als 20 Prozent unterschritten wird. Das BAG weist darauf hin, dass eine Ausbildungsvergütung grundsätzlich einen Unterhaltsbeitrag leisten und erbrachte Leistungen entlohnen soll. Diese Funktionen würden aber zurücktreten, wenn durch öffentliche Gelder zusätzliche Ausbildungsplätze für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Personengruppen finanziert werden, die eine Ausbildung ohne die Förderung nicht erfolgreich durchführen könnten. Die Begrenztheit der öffentlichen Mittel und das gesamtgesellschaftliche Interesse, möglichst vielen arbeitslosen Jugendlichen zu einer Ausbildung zu verhelfen, rechtfertigen dann eine geringere Höhe der Ausbildungsvergütung. (Urteil vom 22.1.2008, Az: 9?AZR 999/06)(Abruf-Nr. 082211082211)

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AUSGABE: LGP 12/2008, S. 202 · ID: 123284

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