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Dez. 2008

GestaltungstippErholungs- und Notfallbeihilfen: Steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen sind möglich

Abo-Inhalt05.12.200820 Min. Lesedauer

Arbeitgeber können mit Erholungs- und Notstandsbeihilfen ihre Arbeitnehmer in besonderen Situationen finanziell unterstützen. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis allerdings wenig Gebrauch gemacht, obwohl sich damit Steuern und Sozialabgaben sparen lassen.

Arbeitgeber können mit Erholungs- und Notstandsbeihilfen ihre Arbeitnehmer in besonderen Situationen finanziell unterstützen. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis allerdings wenig Gebrauch gemacht, obwohl sich damit Steuern und Sozialabgaben sparen lassen.

AUSGABE: LGP 12/2008, S. 204 · ID: 123290

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