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Dez. 2008

Dienstwagen Haftung des Arbeitnehmers bei falscher Betankung

Abo-Inhalt05.12.20083 Min. Lesedauer

Betankt der Arbeitnehmer den Dienstwagen mit Super bleifrei statt mit Diesel, weil er durch ein Gespräch mit dem Tankstellenmitarbeiter an der Zapfsäule abgelenkt war, muss er dem Arbeitgeber 60 Prozent des Schadens ersetzen.

Betankt der Arbeitnehmer den Dienstwagen mit Super bleifrei statt mit Diesel, weil er durch ein Gespräch mit dem Tankstellenmitarbeiter an der Zapfsäule abgelenkt war, muss er dem Arbeitgeber 60 Prozent des Schadens ersetzen. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden. Der Auffassung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer müsse den Schaden voll ersetzen, weil er grob fahrlässig gehandelt habe, schloss sich das LAG nicht an (Urteil vom 7.1.2008, Az: 5 Sa 371/07; Abruf-Nr. 082253082253).

AUSGABE: LGP 12/2008, S. 201 · ID: 123282

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