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Dez. 2008

BAG-Entscheidung steht noch ausZillmerungsthematik sorgt weiter für Unsicherheit bei Arbeitgebern

Abo-Inhalt05.12.200810 Min. Lesedauer von RA Dr. Alexander Klein, Leiter Recht, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Swiss Life Gruppe, München

Das LAG München hält eine Entgeltumwandlungsvereinbarung bei ge­zillmerten Tarifen für unwirksam. Viele Arbeitgeber sind angesichts des Urteils verunsichert. Wie sollen sie sich verhalten, wenn sie gerade über die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung verhandeln? Wie lässt sich ihre Haftung reduzieren?

Das LAG München hält eine Entgeltumwandlungsvereinbarung bei ge­zillmerten Tarifen für unwirksam. Es hat einer Arbeitnehmerin Recht gegeben, die nach ihrem Ausscheiden von ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Differenz aus eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert erstattet haben wollte (nicht rechtskräftiges Urteil vom 15.3.2007, Az: 4 Sa 1152/06; Abruf-Nr. 071464071464 ; Ausgabe 6/2007, Seite 106).

AUSGABE: LGP 12/2008, S. 215 · ID: 123295

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