Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Dez. 2008 abgeschlossen.
BAG-Entscheidung steht noch ausZillmerungsthematik sorgt weiter für Unsicherheit bei Arbeitgebern
Das LAG München hält eine Entgeltumwandlungsvereinbarung bei gezillmerten Tarifen für unwirksam. Viele Arbeitgeber sind angesichts des Urteils verunsichert. Wie sollen sie sich verhalten, wenn sie gerade über die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung verhandeln? Wie lässt sich ihre Haftung reduzieren?
Das LAG München hält eine Entgeltumwandlungsvereinbarung bei gezillmerten Tarifen für unwirksam. Es hat einer Arbeitnehmerin Recht gegeben, die nach ihrem Ausscheiden von ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Differenz aus eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert erstattet haben wollte (nicht rechtskräftiges Urteil vom 15.3.2007, Az: 4 Sa 1152/06; Abruf-Nr. 071464071464 ; Ausgabe 6/2007, Seite 106).
AUSGABE: LGP 12/2008, S. 215 · ID: 123295