Dez. 2008
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Überversorgung drohtPensionszusage nach Gehaltskürzung anpassen!
Abo-Inhalt05.12.20085 Min. Lesedauer von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München
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Die als Festrente ausgestaltete Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) ist nach einer unbefristeten Gehaltskürzung dringend anzupassen. Dieser Schluss lässt sich aus einer Entscheidung des FG München ziehen.
Die als Festrente ausgestaltete Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) ist nach einer unbefristeten Gehaltskürzung dringend anzupassen. Dieser Schluss lässt sich aus einer Entscheidung des FG München ziehen (Urteil vom 6.5.2008, Az: 6 K 4096/05; Abruf-Nr. 082783082783).
AUSGABE: LGP 12/2008, S. 214 · ID: 123294
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