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Dez. 2008

Aus- und FortbildungAufwendungen für NLP- und Supervisionskurse

Abo-Inhalt05.12.20083 Min. Lesedauer

Aufwendungen für Supervisions- und NLP-Kurse (Neuro-Linguistisches Programmieren) zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit können nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sein und als Werbungskosten abgezogen werden.

Aufwendungen für Supervisions- und NLP-Kurse (Neuro-Linguistisches Programmieren) zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit können nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sein und als Werbungskosten abgezogen werden. Für eine berufliche Veranlassung spricht es, wenn

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AUSGABE: LGP 12/2008, S. 199 · ID: 123279

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